Kostenübernahme
Die Kosten für eine Therapie bei mir können grundsätzlich von privaten Krankenkassen und in bestimmten Fällen auch für GKV-Patientinnen übernommen werden. Lesen Sie hier, welche Bedingungen hierfür gelten:

Privat krankenversichert
Psychotherapie ist bei den meisten privaten Krankenversicherungen eine erstattungsfähige Leistung. Ich empfehle Ihnen, vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung nachzufragen, in welchem Umfang Psychotherapie (Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie) im Vertrag enthalten ist und welche Formulare für die Beantragung benötigt werden. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.
Beihilfe
Als beihilfeberechtigte Person (z. B. Beamt*in) können Sie zunächst – ohne weitere formelle Beantragung – bis zu 5 probatorische Sitzungen wahrnehmen, in denen wir die therapeutische Passung und die Behandlungsindikation abklären. Danach stelle ich für Sie einen Antrag auf Psychotherapie bei der Beihilfe. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle – fragen Sie diese frühzeitig an, um Wartezeiten zu vermeiden.
Gesetzlich versichert
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Therapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, können Sie die ersten (3) Sitzungen ohne Beantragung bei mir wahrnehmen.Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Kommen wir in diesen Sitzungen gemeinsam zu dem Schluss, dass Sie eine Therapie bei mir beginnen können und wollen, erkläre ich Ihnen den Ablauf für die Beantragung der Therapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gern ausführlich bei unserem persönlichen Gespräch vor Ort und unterstütze Sie selbstverständlich bei den Formalien.